Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Geltung, Leistung und Angebote der Firma proofIT erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Mit der Erteilung des Auftrags erklärt der Vertragspartner, dass ihm die Geschäftsbedingungen bekannt sind und er mit diesen einverstanden ist. Die Geschäftsbedingungen des Vertragspartners haben keine Gültigkeit. Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch proofIT.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Alle Angebote sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung von proofIT verbindlich. Geringfügig technisch bedingte Abweichungen vom Angebot behält sich proofIT auch nach der Annahme des Angebots durch den Kunden vor. Der Kunde wird das ihm überlassene Angebot weder als Ganzes noch in Teilen, auch nicht in einer bearbeiteten Fassung, ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch proofIT Dritten zugänglich machen.
3. Preise
Die Vergütung der Leistungen ist im Vertrag/Auftrag festgelegt. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Auftragsrechnungen sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Gerät der Auftraggeber mit dem Ausgleich einer Forderung in Verzug, so werden auch alle anderen Forderungen aus Lieferungen oder Leistungen der Firma proofIT sofort fällig. Gegen Forderungen der Firma proofIT hat der Auftraggeber kein Aufrechnungs- bzw. Zurückbehaltungsrecht.
4. Leistungsverpflichtung und Gefahrenübertragung
Leistungstermine oder Fristen sowie der Leistungsumfang, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schriftform. proofIT entscheidet über Art und Weise der Leistung, es sei denn, der Auftraggeber gibt eine besondere Leistungsart vor. proofIT wird die Leistungen entsprechend den Vertragsbedingungen und dem Stand der Technik erbringen. Die Leistungsverpflichtung endet, wenn die Leistung durch höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Ereignisse ganz oder teilweise unmöglich wird. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei einem unserer Lieferanten eintreten. In diesen Fällen kann proofIT wahlweise vom Vertrag zurücktreten oder die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich der angemessenen Anlauffrist hinausschieben. Im letzten Falle ist der Auftraggeber nicht berechtigt, Aufträge zurückzuziehen oder Schadensersatzansprüche irgendwelcher Art zu stellen. Die Gefahr bzw. Haftung geht auf den Auftraggeber über, sobald die Art der Leistung nicht dem rechtlichen Standard entspricht, aber ausdrücklich schriftlich vom Auftraggeber gewünscht wird. Dies gilt auch für Sondervereinbarungen, die rechtlich nicht abgesichert sind.
5. Allgemeine Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungen des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für proofIT unentgeltlich erbracht werden. Die Mitwirkungspflichten des Kunden sind wesentliche Pflichten des Kunden. Der Kunde gewährt den proofIT – Mitarbeitern jede erforderliche Unterstützung. Zu dieser Unterstützung zählt u.a., dass der Kunde den proofIT – Mitarbeitern jederzeit Zugang zu den für ihre Tätigkeit notwendigen Informationen verschafft und sie rechtzeitig mit allen Informationen versorgt. Datenträger, die der Kunde zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Kunde proofIT alle aus der Benutzung dieser Datenträger entstehenden Schäden und stellt proofIT von allen Ansprüchen Dritter frei. Nach Erbringung der Leistungen ist proofIT berechtigt, die vom Kunden erhaltenen Unterlagen zu vernichten. Auf Wunsch des Kunden sendet proofIT die Unterlagen zurück. Weitergehende Pflichten und Obliegenheiten des Kunden ergeben sich aus den nachfolgenden Bedingungen sowie aus dem Vertrag. Erbringt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungsleistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in vereinbarter Weise, so sind die hieraus entstehenden Folgen (z.B. Verzögerungen, Mehraufwand) vom Kunden zu tragen.
6. Reklamationen
Reklamationen müssen unverzüglich zu proofIT gemeldet werden. Sie sind in jedem Falle verspätet, wenn sie nicht 10 Tage nach Leistungsende schriftlich an proofIT benannt werden.
7. Rücktritt vom Vertrag
Tritt der Auftraggeber, gleich aus welchen Gründen, vom Vertrag zurück, so werden 35 % des Auftragswertes als Rücktrittskosten berechnet. Erfolgt der Rücktritt weniger als 3 Wochen vor Leistungsbeginn, so werden 50 % und bei weniger als 1 Woche 70 % des Leistungsbetrages zur Zahlung fällig.
8. Haftung
proofIT haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch ihre Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Zahlungen ist Berlin. Der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz von proofIT. Für diese Geschäftsbedingungen und für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen proofIT und den Geschäftspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die dem gewollten Zweck möglichst nahe kommen.